Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LandesplanungsgesetzDVO

LPlG DVO

§ 5 Konstituierende Sitzung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LPlG%20DVO/5#abs-1 (1) Zur ersten Sitzung des Regionalrates sind auch die beratenden Mitglieder gemäß § 8 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu laden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LPlG%20DVO/5#abs-2 (2) Der Regionalrat wählt zu Beginn seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitglieds ohne Aussprache das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung. Gewählt ist diejenige Person, für die in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden sind. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LPlG%20DVO/5#abs-3 (3) Anschließend wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds des Regionalrates die Wahl der beratenden Mitglieder nach § 8 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

§ 4 § 6